Grundschule des Hochtaunuskreises mit einer Abteilung mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung

Vertretungsunterricht an der Maria-Scholz-

Schule (Stand: 10.06.2022)

Grundlagen des Vertretungskonzeptes

Nach den Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes (§15a des HSG vom 14.06.2001) und der zugehörigen Verordnung ist es die Aufgabe der Schule, für alle Schülerinnen und Schüler verlässliche Schulzeiten zu garantieren.

Ziel unseres Vertretungskonzeptes ist es, Unterrichtsausfall möglichst zu vermeiden und den Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach Stundenplan zu gewährleisten.

Stunden, die zum zusätzlichen Angebot gehören, können nach vorheriger Information der Eltern ausfallen (z.B. Stunden in Kleingruppen, Computerstunden, Trainingsstunden). In Notfällen wird jedoch eine Betreuung angeboten.

Durch eine langfristige Planung des Schuljahres und gute Absprachen im Kollegium wollen wir im Vertretungsfall die Quantität und Qualität unseres Unterrichts bestmöglich bewahren.

Maßnahmen zur Prävention von Unterrichtsausfall

Zu Beginn des Schulhalbjahres wird ein Jahresterminplan erstellt, der alle langfristig planbaren Termine, die zu Unterrichtsausfall führen können, enthält.

Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elterngespräche finden möglichst außerhalb der Unterrichtszeit statt.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassenfahrten, Wandertage und Unterrichtsgänge) können nur dann stattfinden, wenn der Vertretungsunterricht gesichert ist.

Schulinterne Fortbildungen der Lehrkräfte finden nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit statt. Einmal im Jahr findet an der Maria-Scholz-Schule ein pädagogischer Tag statt. Dieser Termin wird den Eltern frühzeitig bekanntgegeben.

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen einzelner Lehrkräfte wird nur dann von der Schulleitung genehmigt, wenn die Vertretung des Unterrichts organisiert werden kann.

Die Maria-Scholz-Schule verfügt über einen Pool an mobilen Vertretungskräften, die im Rahmen der verlässlichen Schule im Vertretungsunterricht eingesetzt werden können.

Vertretungsgründe

  • Vertretungsfälle können eintreten bei:
  • plötzlicher und kurzfristiger Erkrankung einer Lehrkraft (max. 1 Woche)
  • längerfristiger Erkrankung einer Lehrkraft
  • dringend notwendige und nicht in den Nachmittag zu verlegende Arzttermine einer Lehrkraft
  • Abwesenheit einer Lehrkraft durch geplante Fortbildungen oder andere dienstliche Verpflichtungen

Maßnahmen im Vertretungsfall

Die Planung der Vertretung verantwortet die Schulleitung. Folgende Maßnahmen können im Vertretungsfall umgesetzt werden:

  • Auflösung von Doppelbesetzungen
  • Auflösung von Kleingruppen oder Arbeitsgruppen
  • Auflösung von Trainingsstunden
  • stundenweise Aufteilung von Klassen
  • Einsatz von Vertretungskräften aus dem Pool der mobilen Vertretungsreserve

Ansprechpartner und Material für den Vertretungsfall

Für jede Klasse gibt es eine Klassenlehrervertretung. Im Regelfall ist dies die in der Parallelklasse eingesetzte Klassenlehrkraft. Zu Beginn eines Schuljahres wird den Eltern der Name der Klassenlehrervertretung bekannt gegeben.

Das Jahrgangsteam ist verantwortlich für die Bereitstellung von Material für kurzfristige Vertretungen, sofern kein Material von der erkrankten Lehrkraft zur Verfügung gestellt werden kann.

Für jedes Kind ist in der Klasse eine Aufteilmappe hinterlegt. Die Klassenlehrkraft und die Fachlehrer der Hauptfächer bestücken diese Mappe regelmäßig. Sollte im Vertretungsfall eine Klasse stundenweise auf andere Klassen aufgeteilt werden müssen, können die Kinder an dem Material ihrer Mappe arbeiten.

Bei einer längerfristigen Erkrankung werden die Eltern der betroffenen Klasse schriftlich informiert. In diesem Fall bemüht sich die Schule um eine feste und kontinuierliche Vertretungsregelung.

Sollte der Ausfall einer Lehrkraft länger als fünf Wochen andauern, kann das Schulamt einen Lehrauftrag erteilen. Sollte dies personell nicht möglich sein, muss die Schule eigenständig für die Vertretung sorgen.