Schulordnung

1. Die Schulleiterin übt in Stellvertretung für den Schulträger das Hausrecht aus.

2. Die Kinder müssen regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnehmen. Auch Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen, die der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit dienen (Wanderungen, Lehrausflüge, Besichtigungen, Theater- besuche u.a.), sind Pflicht.

3. Die aufsichtsführenden Lehrkräfte sind verpflichtet, die Kinder 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn der ersten Stunde und in den Pausen zu beaufsichtigen.

4. Die Eltern verabschieden die Kinder morgens vor dem Haupteingang, wenn sie den Schulweg begleiten und empfangen sie auch dort wieder bei Abholung.

5. Die Abholung der Betreuungskinder ist gesondert geregelt (siehe Hausordnung Betreuung).

6. Die Eltern der Vorlaufkurskinder warten in der Schulhalle an einem festgelegten Ort auf Ihre Kinder. Die Vorlaufkurslehrkraft führt eine Bring-/Abholliste.

7. Wenn Eltern oder Schulfremde Termine in der Schule wahrnehmen, melden sie sich vorher im Sekretariat an und erhalten eine Gästekarte. Diese wird vor Verlassen der Schule wieder im Sekretariat abgegeben.

8. Ein Besuch der Schule oder ein Termin wird vorher mit der Lehrkraft oder der Schulleitung vereinbart.

9. Während der Pausen dürfen die Kinder den Schulhof nicht verlassen. Die Pausenregeln sind einzuhalten.

10. Bei plötzlichem Unwohlsein eines Kindes werden die Eltern benachrichtigt. Die Erreichbarkeit der Eltern oder einer Kontaktperson muss jederzeit gegeben sein. Die Änderung von Telefonnummern müssen der Schule gemeldet werden. Die Versorgung des Kindes wird gewährleistet, bis die Eltern eintreffen.

11. Ist das Kind wegen Erkrankung am Schulbesuch verhindert, so haben die
Erziehungsberechtigten dies noch am gleichen Tag dem Sekretariat telefonisch bis um 7:30 Uhr mitzuteilen. Nach Genesung ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. In
Ausnahmefällen, bei längerer Erkrankung und bei Erkrankung unmittelbar vor oder nach Ferienzeiten oder beweglichen Ferientagen ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes
erforderlich.

12. Wünschen die Erziehungsberechtigten aus wichtigen Gründen ausnahms- weise eine Beurlaubung ihres Kindes, so muss dies vorher beantragt werden. Urlaub vor und im Anschluss an Ferien ist nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungs- berechtigten 3 Wochen vorher bei der
Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen (Vorlage im Sekretariat oder auf der Homepage)

13. Bei Wohnungswechsel in einen anderen Schulbereich ist das Kind von den Erziehungsberechtigten vorher unter Angabe der aufnehmenden Schule abzumelden. Jeder Wohnungswechsel ist der Klassenführung mitzuteilen, die die Meldung an die Schulleitung weitergibt.

14. Jedes Kind, das einen Schaden oder eine drohende Gefahr bemerkt, hat zur Verhütung von Unfällen sofort einen Mitarbeiter der Schule zu informieren.

15. Schülerunfälle sind unverzüglich der aufsichtsführenden Person mitzuteilen. Als Schülerunfälle gelten alle Unfälle, die sich in der Schule, bei Schulveranstaltungen oder auf direktem Schulweg ereignen. Eine Unterbrechung des Schulweges schließt den Versicherungsschutz aus.

16. Das Mitbringen von Gegenständen, die die Unterrichtsarbeit stören oder die Kinder gefährden könnten, ist nicht gestattet.

17. Das Benutzen von Handys auf dem Schulgelände ist untersagt.

18. Jedes Kind sollte mit Schulmöbeln, Büchern und Arbeitsmitteln sorgsam um- gehen. Bei Beschädigungen kann Ersatz gefordert werden. Verlieren Kinder staatseigene Lehrmittel, sind diese von den Erziehungsberechtigten zu er- statten.

19. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Die Schulordnung ist für alle Personen der Schulgemeinde verpflichtend und wird jährlich evaluiert.

Über die Gesamtkonferenz evaluiert und verabschiedet am 20.07.2022!

Annette Rosenstock                                                Melanie Huth

Schulleiterin                                                             Schulelternbeirätin

Kindergartenkooperation

an der Maria-Scholz-Schule

Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist für die Kinder, aber auch für die Eltern, ein einschneidendes Erlebnis. Übergänge sind bedeutsame Situationen im Leben und müssen sorgfältig gestaltet werden. Um diesen Übergang bestmöglich zu unterstützen, sind die Kindertagesstätten und die Maria- Scholz- Schule miteinander vernetzt. Gemeinsam wird an dem Ziel gearbeitet, den Kindern einen guten Start ins Schulleben zu ermöglichen und eine Brücke zwischen der Kindertagesstätte und der Schule zu bauen. Die Maria- Scholz- Schule steht dabei vor keiner leichten Aufgabe, denn in der Regel werden Kinder aus bis zu 17 unterschiedlichen Kindertagesstätten an unserer Schule eingeschult.

Eine gelungene Kooperation setzt einen guten Austausch zwischen Erzieher/innen und Lehrer/innen voraus. Deshalb finden regelmäßige Treffen statt, bei denen nicht nur relevante Themen für den Übergang besprochen, sondern auch gemeinsam Fortbildungen besucht und Termine abgesprochen werden. Auch das gegenseitige Besuchen der Einrichtungen und gemeinsame Aktionen fördern den Kontakt.

Die Kooperationslehrkraft steht in einem regen Austausch mit den Kindertagesstätten. Das Ziel ist es im persönlichen Kontakt die Vorschulkinder in den Blick zu nehmen, aber auch der telefonische Kontakt ist eine Alternative, um einen schnellen Austausch zu gewährleisten. Durch Besuche in den Kindertagesstätten erhält auch die Kooperationslehrkraft Einblicke in das Arbeiten der Erzieher/innen in den Einrichtungen und lernt die neuen Erstklässler/innen in ihrem gewohnten Umfeld kennen.

Spätestens mit der Schulanmeldung beginnt für das Kind die Vorschulphase. Nicht nur in der Kindertagesstätte finden dann spezielle auf das Schulkind zugeschnittene Programme und Aktionen statt, sondern auch der Kontakt zur Schule wird intensiviert.

Mit einer frühen Schulanmeldung im März können die Kinder erfasst werden, die noch nicht über ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen. Für diese Kinder gibt es die Möglichkeit während des Vorschuljahres einen Vorlaufkurs  zu besuchen. Für alle neuen Erstklässler wird eine kontinuierliche Kooperation gestaltet, die aus folgenden Bausteinen besteht:

  • Die Schulanmeldung im März ( 1 Jahr vor der Einschulung). Während die Eltern die Formalien mit der Schulleitung bearbeiten, wird das Kind durch die Kooperationslehrkraft und Lehrkräfte der Schule betreut.
  • Die schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt zwischen Dezember und März. Die Termine hierzu erhalten die Eltern per Post.
  • Der Besuchstag im März des Einschulungsjahres. Die Vorschüler/ innen besuchen die Schule und werden von den Erst- und Zweitklasslehrer/innen in den Unterricht eingeladen. Sie nehmen an einem Unterricht teil und lernen so nicht nur den Schulalltag, sondern auch das Schulgebäude, Schulhof, Klassenzimmer, Lehrerinnen und Lehrer und Schüler und Schülerinnen der Schule kennen. Die Erzieher/innen bringen die Vorschulkinder an diesem Tag in die Schule und wieder zurück in die Kindertagesstätte.
  • Der „märchenhafte Schultag“ im April dient dazu die Kinder kennenzulernen und diese bestmöglich hinsichtlich ihrer Schulreife einschätzen zu können. Dieser Tag ist ein aufregender Tag aus der Sicht der neuen Erstklässler/ innen, denn sie können an diesem Tag zeigen, was ihnen Freude bereitet, was sie alles schon können und wie groß ihre Vorfreude auf die Schule ist. In kleinen Gruppen lernen die Kinder ihre potentiellen Klassenkameraden und Klassenkameradinnen kennen und durchlaufen in diesen Gruppen unterschiedliche Stationen. Die Kinder werden zu diesem „märchenhaften Schultag“ von ihren Eltern gebracht, die sich zeitgleich über die Schule und deren Angebote informieren können.
  • Große lesen für Kleine“ ist eine Aktion im Juni, also kurz vor der Einschulung. Die neuen Erstklässler/innen besuchen die ersten Klassen, die ihnen aus ausgewählten Büchern vorlesen. Dies ist für beide Seiten ein schönes Ereignis, denn zum einen können die Erstklässler/innen stolz präsentieren, was sie in ihrem ersten Schuljahr gelernt haben und für die Vorschulkinder bietet es erneut die Möglichkeit die Schule vor der Einschulung zu erleben und die Vorfreude, was sie bald alles lernen werden, zu steigern.
  • Auch die Eltern werden in dem Vorschuljahr umfassend informiert, zum einen beim Elternabend im Kindergarten im Oktober/ November der jeweiligen Kindertagesstätte, sowie beim Elterninformationsabend der Maria- Scholz- Schule im Januar des Einschulungsjahres. An diesem Abend erhalten Sie nicht nur Informationen zur Schulreife, sondern auch Einblicke in das Lernen und Arbeiten eines ersten Schuljahres.  Flyer zur Schulreife

Am Ende der Kindergartenkooperation steht die Einschulung der neuen Erstklässler am ersten Dienstag nach den Sommerferien. Das ist für die Kinder, ihre Eltern und Verwandten und für die Lehrkräfte natürlich ein aufregender Tag.

Wir freuen uns schon auf Ihr Kind!