Grundschule des Hochtaunuskreises mit einer Abteilung mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung

Medienbildngskonzept der Maria-Scholz-Schule

Einleitung:

Jede Schule ist aufgefordert, ein eigenes Medienkonzept zu erstellen. Die Digitalisierung ist in aller Munde und betrifft immer mehr Lebensbereiche, so auch die Schule.

Unsere Aufgabe besteht nun darin, die Möglichkeiten, Chancen und Risiken dieser Entwicklung auf Bildung und Erziehung der uns anvertrauten jungen Menschen zu beleuchten. Wir möchten daher unser Augenmerk nicht in erster Linie auf die technischen Aspekte, die digitale Ausstattung und Programme richten, sondern das ganzheitliche Lernen in den Blick nehmen.

Der Einsatz von digitalen Medien geschieht im Kontext unseres pädagogischen Handelns und ist nur ein Teilaspekt unter vielen. Wir möchten darstellen und begründen, wie wir digitale Medien im Schulalltag einsetzen möchten. Uns ist bewusst, dass das Konzept zur Medienbildung regelmäßig fortgeschrieben und evaluiert werden muss.

1. Pädagogische Ziele

Alle Kinder unserer Schule werden in den Umgang mit Medien eingeführt. Die Schule verfügt über einen Computerraum mit sechzehn Arbeitsplätzen und ein Smartboard befindet sich im Multifunktionsraum.

Um die pädagogischen Ziele der Schule im Bereich Medienbildung erfolgreich umzusetzen, ist eine stetige Erweiterung der Ausstattung notwendig.

1. Die Schüler/innen lernen den praktischen Umgang mit Medien kennen.

2. Zur Individualisierung und Differenzierung setzen wir verschiedene             Lernprogramme ein.

3. Die Schüler/innen werden an den Umgang mit dem Internet herangeführt.

4. Die Schüler/innen werden an die Arbeit mit verschiedenen kreativen Programmen herangeführt (z.B Textverarbeitung)

5. Die Eltern werden über den Medieneinsatz in der Schule an
den Elternabenden informiert.

2. Organsisationsentwicklung

Damit die Schülerinnen und Schüler den praktischen Umgang mit dem PC und dem Internet in einem individualisierten und differenzierten Unterricht lernen, berücksichtigen wir folgende organisatorische Aspekte:

– Im Schuljahr findet für die Jahrgänge 3 + 4 im Rahmen vom                      Sachunterricht eine Stunde Computerunterricht im Computerraum wenn die Stundenzuweisung es zulässt, in Doppelbesetzung statt.

– Die Umsetzung des Medienkonzeptes ist regelmäßig zu evaluieren und entsprechend zu aktualisieren.

– In der ersten Konferenz jedes Halbjahres wird der Raumbelegungsplan des Computerraums gemeinsam festgelegt.

– Der Medienbeauftragte gibt der Schulleitung vierteljährlich (bei Bedarf) Feedback über Materialausstattungswünsche (Lernsoftware) und die aktuelle Mediennutzung. Im Lehrerzimmer wird ein Fehler und Wünscheaushang etabliert, in dem sowohl Wünsche zur Medienausstattung, als auch aktuelle Fehlermeldungen aufgeschrieben werden können. Dieser Ordner wird in regelmäßigen Abständen von dem IT Beauftragten kontrolliert und entsprechende Maßnahmen
werden eingeleitet.

– Bei Wünschen und Problemen ist der Medienbeauftragte Ansprechpartner seiner Kolleginnen und Kollegen.

3. Personalentwicklung

Das Medienzentrum Hochtaunus bietet in enger Kooperation mit den anderen Medienzentren aus dem Rhein Main Gebiet ein breites Fortbildungsprogramm an.

Es liegt im Lehrerzimmer aus und die Veranstaltungen können von allen Lehrkräften besucht werden. Der Medienbeauftragte Herr Baumann besucht die alle zwei Jahre stattfindende Medienbildungsmesse in Frankfurt. Ende des Jahres 2021 hat Herr Baumann die Grundlagenschulung für IT Beauftragte besucht und wurde somit
an alle Bereiche, die im Bereich eines IT Beauftragten liegen, gut herangeführt.

In den Gesamtkonferenzen berichten sowohl Medienbeauftragte, als auch weitere Kolleginnen, die an medienbezogenen Fortbildungen teilgenommen haben, über die besuchten Veranstaltungen.
Innerschulische Fortbildungen im Rahmen der Konferenzen und externe Angebote sollen helfen medienpädagogische Ziele zu verwirklichen.

Die Maria Scholz Schule gilt als Internet ABC Schule. Da in den letzten Jahren vermehrt neue Kolleginnen an die Maria Scholz Schule gekommen sind, ist zu überlegen, die Basisfortbildung zur Qualifizierung als Internet ABC Schule nochmal zu besuchen.

4. Unterrichtsentwicklung

In den hessischen Kerncurricula zur Medienkompetenz befindet sich lediglich ein recht allgemein gehaltener Abschnitt im Kapitel der überfachlichen Kompetenz, der vielen Kolleginnen und Kollegen in dieser Form für die tägliche Unterrichtspraxis wenig praktische Anregungen und
Hilfestellung liefert:

„Die Lernenden nutzen anforderungsbezogen unterschiedliche Medien gestalterisch und technisch. Sie dokumentieren ihre Lern und Arbeitsergebnisse auch prozessbezogen und präsentieren Lern und Arbeitsergebnisse mithilfe geeigneter Medien. Sie nutzen Neue Medien
verantwortungsvoll und kritisch.“ (1)

Das nachfolgende Raster schenkt einen Überblick über die verschiedenen Dimensionen der Medienkompetenz. Grundlage bildet der Medienpass NRW, der die Medienkompetenz in fünf Dimensionen untergliedert untergliedert (2) und das Strategiepapier der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ (3) (Dezember 2016) mit den 6 Kompetenzbereichen.

Eine Beschreibung der medialen Kompetenz stufen, auf der Grundlage der Kultusministerkonferenz (KMK) Kompetenzanforderungen, werden in der Abbildung dargestellt.

(1) Hessisches Kultusministerium (2011): Bildungsstandards und Inhaltsfelder das neue Kerncurriculum für Hessen Teil A Kapitel 2: Überfachliche Kompetenzen

(2) Siehe Home (medienkompetenzrahmen.nrw) (Stand: 11.10.2021)
(3) Siehe Bildung in der digitalen Welt (kmk.org) (Zugriff am 11.10.2021)

Abbildung 1: Kompetenzbereiche in der digitalen Welt (KMK)

Darüber hinaus soll das Raster eine Sammlung von Umsetzungsmöglichkeiten und Ideen sowie praktische Tipps und Beispiele für den Unterricht liefern, die jederzeit schulintern ergänzt, erweitert bzw. angepasst werden können.

Daneben kann es eine Kommunikationsgrundlage bilden, um schulinterne Entwicklungsprozesse bzgl. des Medien und Methodencurriculums als einen notwendigen Baustein des Schulcurriculums zu initiieren. Zu den 6 oben genannten Kompetenzbereichen nimmt die Maria Scholz Schule den Bereich „Bedienen und Anwenden“ in das Raster auf.

Eine Übersicht über die verschiedenen Kompetenzbereiche und Tipps und Beispiele dazu finden Sie in der „Übersicht über die  Medienkompetenz“.

Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht, wie die Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1-4 an der Maria Scholz Schule sukzessive im Umgang mit Medien herangeführt und ausgebildet werden.

Durch die Vernetzung von Unterrichtsinhalten und Medienbildungsinhalten mit einer ausgeglichenen und umsetzbaren Verteilung auf die Jahrgangsstufen wird es uns zunehmend gelingen die Medienkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Die Tabelle wird regelmäßig überarbeitet.

Unterrichtsinhalte Klasse 1

– Computer/ Tablet an und ausmachen
– Begriffe kennenlernen (Tastatur, Maus,    Bildschirm)
– Browser öffnen (z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox, …)
– Übungen/Apps kennenlernen

Unterrichtsinhalte Klasse 2

– Apps (Antolin, Anton, Zahlenzorro) anwenden können
– Vorgegebene Internetadressen eingeben können (z.B. www.antolin.de
– Kindersuchmaschinen nutzen ( Frag Finn, Blinde Kuh)
– Warum brauche ich ein Passwort? (z.B bei Antolin)

Unterrichtsinhalte Klasse 3

– Erlernte Fähigkeiten aus Klasse 1 und 2 anwenden können
– Textverarbeitung mit einem Textprogramm (Open Office, Libre Office…)
– Internetrecherche
– Fotos mit dem I Pad machen können
– Dateien abspeichern können und eigenständig wiederfinden
– Internet ABC Teil I

Unterrichtsinhalte Klasse 4

– Berichte über die Aktivitäten für die Homepage schreiben
– Übungen im Internet zu verschiedenen Themen
– Lernvideos erstellen
– Präsentation erstellen
– Ergebnisse aufnehmen und der Gruppe präsentieren (Vortrag, Vorlesen)
– Internetseiten für Kinder kritisch lesen und sichten
– Internet ABC Teil II

5. Ausstattungsentwicklung

Die Schule verfügt aktuell über einen Computerraum mit 16 Arbeitsplätzen. Außerdem befinden sich im Computerraum noch ein Lehrerarbeitsplatz und ein Laptop. Der Server befindet sich ebenfalls im Computerraum, ist allerdings schon stark veraltet. Auch die Computer sind bereits veraltet.

Im Computerraum befindet sich außerdem ein Schwarzweißlaserdrucker.
Ein weiterer Raum (Multifunktionsraum) ist mit einem Smartboard ausgestattet.

Zwei Lehrerarbeitsplätze mit Schwarzweißdrucker und Internetanschluss befinden sich im Lehrerarbeitsraum. Auch diese Computer sind sehr veraltet und langsam.

Da unsere Schule bald in einen Neubau zieht, sind weitere Ausstattungen geplant:
Aktive Panels in allen Klassenräumen (19) + Fachräumen: Sachunterrichtsraum/ Kunstraum (2) und zusätzlich ein mobiles Gerät
für den Musikraum/Aula insgesamt 22.

Die Klassen sollten mit Tablets ausgestattet werden und der Computerraum wird wegfallen.

6. Ausblick

Da unsere Schule bald in einen Neubau umzieht, wird sich die mediale Ausstattung verbessern. Eine Einführung in die Arbeit mit Aktive Panels für das gesamte Kollegium ist für den Neubau geplant.

Das Medienbildungskonzept wird regelmäßig fortgeschrieben und evaluiert.

Sobald der Umzug vollendet ist, wird das Medienbildungskonzept weiter ergänzt.

Schulordnung

  1. Die Schulleiterin übt in Stellvertretung für den Schulträger das Hausrecht aus.
  2. Die Kinder müssen regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnehmen. Auch Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen, die der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit dienen (Wanderungen, Lehrausflüge, Besichtigungen, Theater- besuche u.a.), sind Pflicht.
  3. Die Aufsichtsführenden Lehrkräfte sind verpflichtet, die Kinder 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn der ersten und zweiten Stunde und in den Pausen zu beaufsichtigen.
  4. Die Eltern verabschieden die Kinder morgens vor dem Haupteingang, wenn sie den Schulweg begleiten und empfangen sie auch dort wieder bei Abholung.
  5. Die Abholung der Betreuungskinder ist gesondert geregelt (siehe Hausordnung Betreuung).
  6. Die Eltern der Vorlaufkurskinder warten in der Schulhalle an einem festgelegten Ort auf Ihre Kinder. Die Vorlaufkurslehrkraft führt eine Bring/Abholliste.
  7. Wenn Eltern oder Schulfremde Termine in der Schule wahrnehmen, melden sie sich vorher im Sekretariat an und erhalten eine Gästekarte. Diese wird vor Verlassen der Schule wieder im Sekretariat abgegeben.
  8. Ein Besuch der Schule oder ein Termin wird vorher mit der Lehrkraft oder der Schulleitung vereinbart.
  9. Während der Pausen dürfen die Kinder den Schulhof nicht verlassen. Die Pausenregeln sind einzuhalten.
  10. Bei plötzlichem Unwohlsein eines Kindes werden die Eltern benachrichtigt. Die Erreichbarkeit der Eltern oder einer Kontaktperson muss jederzeit gegeben sein. Die Änderung von Telefonnummern müssen der Schule gemeldet werden. Die Versorgung des Kindes wird gewährleistet, bis die Eltern eintreffen.
  11. Ist das Kind wegen Erkrankung am Schulbesuch verhindert, so haben die Erziehungsberechtigten dies noch am gleichen Tag dem Sekretariat telefonisch bis um 7:30 Uhr mitzuteilen. Nach Genesung ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. In Ausnahmefällen, bei längerer Erkrankung und bei Erkrankung unmittelbar vor oder nach Ferienzeiten oder beweglichen Ferientagen ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
  12. Wünschen die Erziehungsberechtigten aus wichtigen Gründen ausnahmsweise eine Beurlaubung ihres Kindes, so muss dies vorher beantragt werden. Urlaub vor und im Anschluss an Ferien ist nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten 3 Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen (Vorlage im Sekretariat oder auf der Homepage).
  13. Bei Wohnungswechsel in einen anderen Schulbereich ist das Kind von den Erziehungsberechtigten vorher unter Angabe der aufnehmenden Schule abzumelden. Jeder Wohnungswechsel ist der Klassenführung mitzuteilen, die die Meldung an die Schulleitung weitergibt.
  14. Jedes Kind, das einen Schaden oder eine drohende Gefahr bemerkt, hat zur Verhütung von Unfällen sofort eine/n Mitarbeiter/in der Schule zu informieren.
  15. Schülerunfälle sind unverzüglich der Aufsichtsführenden Person mitzuteilen. Als Schülerunfälle gelten alle Unfälle, die sich in der Schule, bei Schulveranstaltungen oder auf direktem Schulweg ereignen. Eine Unterbrechung des Schulweges schließt den Versicherungsschutz aus.
  16. Das Mitbringen von Gegenständen, die die Unterrichtsarbeit stören oder die Kinder gefährden könnten, ist nicht gestattet.
  17. Smartwatches sind nicht erlaubt. Nur analoge Uhren sind erlaubt.
  18. Das Benutzen von Handys auf dem Schulgelände ist untersagt. Für Lehrkräfte ist die Benutzung von Handys zu dienstlichen Zwecken und in Notfällen erlaubt.
  19. Jedes Kind sollte mit Schulmöbeln, Büchern und Arbeitsmitteln sorgsam umgehen. Bei Beschädigungen kann Ersatz gefordert werden. Verlieren Kinder staatseigene Lehrmittel, sind diese von den Erziehungsberechtigten zu erstatten.
  20. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Die Schulordnung ist für alle Personen der Schulgemeinde verpflichtend und wird jährlich evaluiert.

über die Gesamtkonferenz evaluiert und verabschiedet am 20.07.2022!

Annette Rosenstock                                   Melanie Huth

Schulleiterin                                                 Schulelternbeirätin

 

Leitbild

In unserem Leitbild stellen wir dar, welche Werte uns als Schulgemeinde wichtig sind.

Unser Motto:  Füreinander, Voneinander, Miteinander

Präambel:   Wir sind eine Grundschule mit Sprachheilabteilung. An unserer Schule lernen Grundschulkinder und Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung unter einem Dach. Dabei bieten wir vielfältige Lernwege an. Wir versuchen, jede/n Menschen in seiner Einzigartigkeit zu verstehen, anzunehmen und teilhaben zu lassen. Wir wollen füreinander da sein. Wir wollen voneinander lernen. Wir wollen miteinander etwas erleben.

Unsere Leitsätze: 

Werte/Kultur

Wertschätzende Kommunikation

  • Wir vermitteln demokratische Werte, indem wir freundlich miteinander reden, uns gegenseitig zuhören und verschiedene Meinungen akzeptieren. Jeder Tag ist eine neue Chance.

Orientierung geben

  • Durch gemeinsame Rituale und Regeln geben wir Sicherheit und Orientierung.

Gegenseitige Rücksichtnahme

  • Wir respektieren die Grenzen anderer und begegnen einander mit Achtung und Rücksichtnahme.

Gegenseitiges Vertrauen

  • Wir nehmen Bedürfnisse und Sorgen von jedem ernst und schaffen eine vertrauensvolle Umgebung.

Ziele und Vision

Kind im Fokus

  • Wir stärken das Vertrauen in die persönlichen Fähigkeiten und fördern dadurch Selbstständigkeit und Selbstvertrauen.

Umgang mit Ressourcen

  • Wir nutzen die Zusammenarbeit verschiedener Professionen und Institutionen zum Wohle des Kindes.
  • Wir vermitteln Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit.

Unterschiedlichkeit als Chance nutzen

  • Wir nutzen die Vielfältigkeit der Gemeinschaft!

Auftrag und Mission

Werte vermitteln

  • Wir übernehmen Verantwortung für das, was wir tun.

Sich in der Gemeinschaft wohl und sicher fühlen

  • Wir schaffen gemeinsame Erlebnisse in einem positiven und verlässlichen Umfeld.

(Verabschiedet von der Gesamtkonferenz am 20.07.2022)